Big Data is watching you! 

Datenschutzerklärung für Facebook-Fanpages

Datenschutz betrifft uns alle. Wir hinterlassen überall unsere Spuren – ob bei der einfachen Suche mit Google oder der Anmeldung des tausendsten Newsletters. Unsere täglichen Social-Media-Besuche sind davon nicht ausgeschlossen. Es gibt immer jemanden, der unsere Daten speichert, auswertet und sich zu Nutzen macht. Von nun an soll aber alles anders werden.

Alles neu mit der DSGVO?

Okay, nicht alles: Unsere Daten können immer noch gespeichert und genutzt werden, aber die seit Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll unsere personenbezogenen Daten besser schützen. Das ist für die meisten bestimmt nichts Neues mehr.

Neu könnte jetzt aber sein, dass nach Art. 26 DSGVO die Regelungen für die Nutzung und Verarbeitung von Insight-Daten erweitert werden müssen. Durch die Funktion „Insights“ können alle Nutzerrollen die Interaktionen der Facebook Nutzer, die auf der entsprechenden Fanpage aktiv sind tracken und auswerten. Facebook erstellt Statistiken, die zum Beispiel die Altersstruktur und die regionale Verortung darstellen, aber auch zusätzlich das Nutzerverhalten wiederspiegeln. Zwar werden alle Daten anonymisiert ausgespielt, nichtsdestotrotz forderte der Europäische Gerichtshof eine vertragliche Vereinbarung über die Nutzung und Verarbeitung der Daten sowie über die Pflichten des Fanpage-Betreibers und Facebook selbst. Dies soll uns als Verbraucher besser schützen und uns die Möglichkeit geben, in Fällen des Missbrauchs einen Ansprechpartner zu haben.

Facebook hat nun nach einiger Zeit auf die Neuerungen der Datenschutzverordnung reagiert und in seiner kürzlich veröffentlichten Ergänzung die Verantwortungsbereiche einzelner Parteien definiert. Es gibt demnach also gemeinsame Verantwortliche. Was bedeutet das jetzt? Die DSGVO spricht hier von dem sogenannten Joint-Controllern. Die Joint-Controller, in dem Fall Facebook und Facebook-Fanpage-Betreiber, haften gemeinsam oder entsprechend ihres Verantwortungsgebiets für Verstöße gegen die Vereinbarungen. Diesen Verantwortungsbereichen nach zu schließen, sieht Facebook sich als Hauptverantwortlicher für die Verarbeitung von Insight-Daten und hält sich außerdem die Melde- und Informationspflicht inne. Jedoch wird auch klar gemacht, dass sich jetzt selbst Facebook-Fanpage-Betreiber rechtlich absichern müssen.

Die neuen Pflichten der Facebook-Fanpage-Betreiber

Du solltest sicherstellen, dass du eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Insights-Daten gemäß DSGVO hast, den Verantwortlichen für die Verarbeitung der Seite benennst und jedwede sonstigen geltenden rechtlichen Pflichten erfüllst.

Damit für Facebook Nutzer transparent wird wer neben Facebook Verantwortlicher der Datenverarbeitung ist, muss jede Facebook Fanpage eine Datenschutzerklärung aufweisen. Aus dieser sollte hervorgehen, wer entsprechender Verantwortlicher ist, dass für die Seiten-Insights die Interaktionen von Nutzern erfasst werden, Informationen der Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Informationspflicht und Rechte der Betroffenen. Außerdem kann auf ein Kontaktformular hingewiesen werden, das bei Anfragen für die Korrektur, Einsprüche oder Ähnlichem vom Nutzer auszufüllen ist. Auf dieses Formular weist auch Facebook in seiner Seiten-Insights-Ergänzung hin. Hier kann man das gesamte Statement von Facebook nachlesen.

Wer sich also rechtlich absichern möchte, sollte in der nächsten Zeit auf seiner Facebook-Fanpage eine neue oder erweiterte Datenschutzerklärung hinzufügen und so die Datennutzung der Fans transparenter gestalten.

 

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